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Die Prüfung der Abschlüsse erfolgt nach den Richtlinien der vereidigten Wirtschaftsprüfer, die durch den Nationalen Rat der vereidigten Wirtschaftsprüfer für Prüfungen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Polen erlassen werden.
In zahlreichen Fällen wird die Prüfung, besonders wenn es mit der Berichterstattung an eine herrschende Einheit verbunden ist, nicht nur nach den besagten Normen, sondern auch nach den International Accounting Standards (IAS) durchgeführt.
In Polen werden Listen mit vereidigten Wirtschaftsprüfern, die zur Unterzeichnung von Gutachten und Berichten aufgrund von Prüfungen berechtigt sind sowie mit zur Durchführung dieser Prüfungen befugten Gesellschaften bei der „Nationalen Kammer eingetragener Wirtschaftsprüfer“ geführt. Ende September 2006 gab es in Polen 3.700 Personen, die zur Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer zugelassen waren und ca. 1.900 Gesellschaften, die zur Durchführung von Prüfungen berechtigt waren. In der fortlaufenden Liste waren zwar 3100 Gesellschaften verzeichnet, da es sich aber um eine offene Liste handelt, waren schon einige von der Liste gestrichen worden. Es können neue Gesellschaften, die das Recht zur Tätigkeit als „eingetragener Wirtschaftsprüfer“ erwerben, in die Liste eingetragen werden, während Gesellschaften, die ihre Tätigkeit einstellen oder die Bestimmungen des Gesetzes über die „eingetragenen Wirtschaftsprüfer“ durch ihre Selbstverwaltung nicht einhalten, gelöscht werden.
Das Gutachten über die Prüfung ist ein Standarddokument, das Paragrafen enthält, die vorgeschriebener Bestandteile eines jeden Gutachtens sind. Dies wird durch die oben genannten Normen festgelegt und ermöglicht die Vergleichbarkeit der ausgestellten Gutachten. Ein solches Gutachten wird, neben der Vorlage beim Gerichtsregister, auch zusammen mit dem Abschluss veröffentlicht.
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