Jahresabschlüsse

Ein Jahresabschluss wird am Tag des Abschlusses der Bücher in polnischer Sprache und in polnischer Währung erstellt. Der Jahresabschluss der unten genannten Wirtschaftseinheiten unterliegt einer jährlichen Prüfung:
  • Banken und Versicherungen


  • Wirtschaftseinheiten, die auf Grundlage der Bestimmungen des Handels mit Wertpapieren und Bestimmungen zu Investmentfonds tätig sind,


  • Aktiengesellschaften, ausgenommen zum Bilanzstichtag in Gründung befindliche Gesellschaften,


  • sonstige Wirtschaftseinheiten, die im vorhergehenden Geschäftsjahr, für das der Jahresabschluss erstellt wurde, mindestens zwei der folgenden Bedingungen erfüllt haben:

    • durchschnittlich waren im Jahr mindestens 50 Personen in Vollzeit tätig,


    • der Gesamtbetrag der Vermögenswerte in der Bilanz zum Ende des Geschäftsjahres in PLN entspricht mindestens EUR 2.500.000,


    • der Nettoumsatz aus dem Verkauf von Waren und Produkten und Finanzgeschäften für das Geschäftsjahr entspricht in PLN mindestens in EUR 5.000.000,


Der geprüfte Abschluss zusammen mit dem Gutachten eines vereidigten Wirtschaftsprüfers und der Beschluss über die Verabschiedung des Jahresabschlusses und die Gewinnausschüttung oder Verlustdeckung werden dem zuständigen Gerichtsregister durch den Leiter der Wirtschaftseinheit vorgelegt.