Die Europäische Union hat die Einführung der Internationalen Rechnungslegungsgrundsätze (International Accounting Standards) unterstützt, weshalb seit zwei Jahren alle auf EU-Börsen tätigen Unternehmen dieselben Grundsätze bei der Erstellung von Konzernbilanzen befolgen müssen.
Im polnischen Recht erscheinen die IAS in dem geänderten Gesetz zur Rechnungslegung von 2000. Ein beträchtlicher Teil der auf dieser Grundlage erlassenen Bestimmungen und Vorschriften basiert direkt auf entsprechenden Grundsätzen.
Weiterhin ist es im Zuge der Globalisierung auch in Polen erlaubt, und in manchen Fällen sogar vorgeschrieben, die International Financial Reporting Standards (ehemals IRS) als amtliche Rechnungslegungsgrundsätze zu verwenden.
Die Verpflichtung zur Erstellung von Konzernbilanzen nach den IFRS wurde den Banken und Wirtschafteinheiten auferlegt, die in einem der regulierten Märkte der Länder, die dem Europäischen Wirtschaftsgebiet angehören, zum Handel zugelassen sind. Die folgenden Wirtschaftseinheiten haben andererseits die Möglichkeit, den IFRS entsprechende Grundsätze aufzustellen:
- was die Erstellung von Konzernbilanzen angeht – Emittenten, die die Zulassung zum öffentlichen Handel in Polen oder in einem der regulierten Märkte der EWR-Länder beantragen,
- was die Erstellung einzelner Abschlüsse angeht – Emittenten von Wertpapieren, die zum öffentlichen Handel in Polen oder einem der regulierten Märkte der EWR-Länder zugelassen sind, Emittenten, die ein Zulassung zum öffentlichen Handel in Polen oder auf einem der regulierten Märkte der EWR-Länder beantragen oder dem Konzern angehörige Wirtschaftseinheiten (Tochtergesellschaften oder Schwestergesellschaften), in denen Konzernbilanzen durch eine beherrschende Einheit gemäß IFRS erstellt werden.
Die Einsicht in die in den letzten Jahren nach den IFRS erstellten Abschlüsse ergibt, dass aufgrund des Fehlens von klaren Richtlinien die Herausbildung eines internen Berichtsstils, nämlich Konzentration auf Details und eine klare, aber leserfreundliche Darstellung der verfolgten Aktivitäten, das wichtigste Ziel ist.
Praktisch wenden nur wenige Unternehmen in Polen die IFRS tatsächlich an. Zahlreiche Wirtschaftseinheiten, die internationalen Konzernen angehören, erstellen Finanzinformationen nach den durch die beherrschenden Einheiten verlangten Anforderungen. Wenn eine Gesellschaft keinen gesetzlichen Berichtsanforderungen unterliegt, so werden nur diese Berichte von den Wirtschaftseinheiten erstellt.