Die Finanzaufsichtskommission übt die Aufsicht über den Kapitalmarkt, den Versicherungs- und Pensionssektor und die zusätzliche Aufsicht über die Finanzkonglomerate aus, zu denen die beaufsichtigten Stellen gehören.
Die Aufgaben der Finanzaufsichtskommission umfassen unter anderem:
- Aufsicht über den Finanzmarkt,
- Ergreifen von Maßnahmen, die auf die Sicherung der korrekten Funktion des Finanzmarktes gerichtet sind,
- Ergreifen von Maßnahmen, die auf die Entwicklung des Finanzmarktes und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit gerichtet sind,
- Veranlassung von Bildungs- und Informationsmaßnahmen bezüglich der Funktion des Finanzmarktes,
- Beteiligung am Entwurf von Rechtsvorschriften im Bereich der Finanzmarktaufsicht,
- Schaffen von Bedingungen für eine einvernehmliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Finanzmarktteilnehmern, insbesondere Streitigkeiten, die sich aus Verträgen zwischen Rechtspersonen ergeben, die der Aufsicht der Kommission unterstellt sind und Empfängern von Leistungen, die durch diese Rechtspersonen erbracht werden.
Ab 1. Januar 2008 hat die Finanzaufsichtskommission von der Bankaufsichtskommission die Bankenaufsicht sowie die Aufsicht über elektronische Geldinstitute übernommen.