Die Nationalbank von Polen (NBP) spielt eine zentrale Rolle für die Funktion des Bankensystems in Polen. Der Umfang ihrer Tätigkeiten wird durch die Verfassung, das Gesetz über die Nationalbank von Polen und das Kreditwesengesetz geregelt.
Tätigkeitsbereiche der NBP:
- Geldpolitik,
- Geldemission,
- Ausübung der Bankenaufsicht,
- Maßnahmen für das Zahlungssystem,
- Verwaltung von Devisenreserven,
- Bildungs- und Informationsaktivitäten,
- Bankdienstleistungen für das Schatzministerium
Die Grundaufgabe der NBP besteht darin, ein stabiles Preisniveau aufrecht zu erhalten (das Inflationsziel liegt bei 2,5% mit zulässigen Abweichungen von +/- 1%). Um dieses Ziel zu erfüllen arbeitet die NBP die Strategie der Geldpolitik aus und gibt für jedes Jahr die Prämissen der Geldpolitik heraus.
Eines der Hauptziele der NBP ist die Sicherung der Stabilität des Bankensystems in Polen und die Sicherheit der Bankeinlagen. Das Verwaltungsorgan der Bankenaufsichtskommission ist das Allgemeine Bankenaufsichtsinspektorat, das im Rahmen der Nationalbank von Polen tätig ist.
Diese Aufsicht wird wahrgenommen durch:
- Definition der Regeln für die Tätigkeitsweise der Banken, um die Sicherheit der Kundeneinlagen bei den Banken zu gewährleisten,
- Aufsicht der Banken bezüglich der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften und der von ihnen zu befolgenden Finanznormen,
- Durchführung regelmäßiger Bewertungen der wirtschaftlichen Lage der Banken und Vorlage der Ergebnisse beim Rat sowie Bewertung der Wirkungen der Geld-, Steuer- und Aufsichtspolitik auf ihre Entwicklung,
- Ausgabe von Gutachten bezüglich der Organisationsregeln der Bankenaufsicht und Festlegung der Regeln für ihre Durchführung.
Im Rahmen ihrer Aufsichtsaktivitäten verfolgt die NBP auch eine Lizensierungspolitik, die in der Festlegung der Bedingungen für die Vornahme von Kapitalanlagen auf dem polnischen Bankensektor besteht. Zu diesem Zweck analysieren Aufsichtsbehörden die Herkunft des Kapitals und prüfen Anträge zur Aufnahme von Bankaktivitäten durch Banken, Zweigstellen und Vertretungen von ausländischen Banken.
Seit dem 1. Mai 2004 (Beitritt Polens zur Europäischen Union) gelten in Polen vereinfachte Vorschriften bezüglich der Regeln für das Verfolgen und Fortsetzen von Aktivitäten durch in anderen EU-Ländern gegründete Kreditinstitute. Der Single Licence-Grundsatz wurde eingeführt, nach dem eine Bank oder ein Kreditinstitut, das eine von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellte Genehmigung besitzt, in allen anderen EU-Ländern tätig sein darf, nachdem das betreffende Land über den Ort der geplanten Niederlassung informiert wurde.
Nach Meinung der NBP wird die größte Herausforderung für das polnische Bankensystem in den kommenden Jahren der Beitritt Polens zur Euro-Zone sein, der ca. 2012-2013 stattfinden könnte.