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- Die Grundlage des universal bindenden Rechts der Republik Polen sind die Verfassung, die Gesetzessammlungen, die ratifizierten internationalen Verträge und Vorschriften.
- Im Jahre 1997 wurde eine neue Verfassung verabschiedet. Sie enthält wichtige Garantien für Unternehmen, insbesondere, die Garantie der Freiheit der wirtschaftlichen Tätigkeit durch die Republik Polen.
- Die Gerichte und Gerichtshöfe bilden eine gesonderte Gewalt und sind unabhängig von den anderen Gewalten. Die Richter werden auf unbestimmte Zeit durch den Präsidenten der Republik bestellt und können nicht abgesetzt werden. Gerichtsverfahren müssen mindestens zweistufig sein.
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