Finanzielle Hilfen durch die EU

EU-Gelder werden nach den in speziellen Programmen festgelegten Regeln, die durch ein Empfängerland entwickelt und mit der Europäischen Kommission abgestimmt werden, verwaltet und bewilligt. In diesem Programm werden u.a. folgende Punkte definiert:
  • Arten von Projekten, für die Hilfe gewährt werden kann, sind z.B. Projekte für Ausbildung, Infrastrukturentwicklung und Investitionen,
  • Unternehmen, die für diese Hilfe in Frage kommen sind unter anderem öffentliche, private, kleine und mittlere Betriebe und Großunternehmen,
  • Antragsverfahren, Bedingungen und zeitlicher Ablauf,
  • Höhe der Mitfinanzierung (je nach Art des Programms kann die Höhe der Mitfinanzierung 30-70% der gesamten Projektausgaben erreichen).
Die wichtigsten Programme für die nächste Haushaltsperiode sind:
  • die Nationale Konvergenzstrategie (NKS), mit der die strategischen Zielsetzungen für die Nutzung der EU-Gelder in einem bestimmten Programmzeitraum definiert werden,
  • Operationelle Programme (OPs), die allgemeine Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen für bestimmte Projekte definieren,
  • Ergänzungen zu bestimmten OPs (derzeit nicht verfügbar).




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