Zuschussgenehmigungsverfahren

Die leitenden Stellen (Ministerium für Regionale Entwicklung und Marschallämter in den Regionen) sind für die Festsetzung detaillierter Verfahren für Anträge, Entgegennahme der Anträge von Begünstigten, Auswertung, Gewährung von Hilfe und Zahlungen zuständig. Die Einzelheiten dieser Antrags- und Auswertungsverfahren wurden jedoch noch nicht veröffentlicht.

Kapitalzuschüsse für Unternehmer

Es sei darauf hingewiesen, dass die unten beschriebenen Maßnahmen und Prioritäten verschiedenen Versionen Operationeller Programme entnommen wurden, die sich derzeit in der Phase der öffentlichen Beratung befinden. Endgültige Versionen können abweichen.

Zuschüsse zur Entwicklung der Humanressourcen
  • Zuschüsse aus dem OP Humankapital stehen zur Schulung von Mitarbeitern, Beratung und Hilfe auf dem HR-Gebiet zur Verfügung.


  • für kleinere, mittlere und große Unternehmen verfügbar


Zuschüsse für Investitionen
  • Investitionszuschüsse sind aus dem OP Wettbewerbsfähige Wirtschaft für Projekte in den Bereichen F&E, Innovation und IT erhältlich


  • Investitionszuschüsse aus dem OP Infrastruktur und Umwelt sind für Investitionen im Umwelt-, Verkehrs- und Energiesektor erhältlich.


  • Investitionszuschüsse aus dem OP für die Entwicklung ländlicher Gebiete sind für Investitionen in den Lebensmittelsektor und die Landwirtschaft erhältlich.


  • Investitionszuschüsse aus den obigen Programmen sind für kleine, mittlere und große Unternehmen erhältlich.


Zuschüsse für Investitionen in den Umweltschutzbereich
  • Durch den Nationalen Fonds für Umweltschutz & Wasserwirtschaft finanzierte Prioritätsanleihen werden den im Umweltschutzgesetz festgelegten, nach den durch den Nationalen Fonds aufgestellten Prioritäten auf Grundlage der "Umweltpolitik des Staates" zugeteilt. Aufstellungen von Prioritätsmaßnahmen werden durch die Büros des Nationalen Fonds nach dem Aktivitätenplan sowie den Kriterien für die Auswahl von Maßnahmen entwickelt. Die Maßnahmen, die als Folge polnischer Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Union hinsichtlich der EU-Mitgliedschaft von Polen verbindlich sind, werden mit oberster Priorität behandelt.


  • Der Prozentsatz der möglichen Mitfinanzierung aus dem Nationalen Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft deckt bis zu 80% der Gesamtkosten. In jedem Fall darf der Mindestbetrag eines gestützten Kredits nicht unter 1 Million PLN liegen. Anträge werden dem Nationalen Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft ständig, nicht nach festen Antragsrunden, vorgelegt.


  • Die eingereichten Anträge werden innerhalb von 2-3 Monaten ausgewertet.


Mehrjahresprogramme
  • In Polen stehen neben EU-Quellen auch andere staatliche Hilfen für umfangreiche ausländische Investitionsprojekte zur Verfügung. Nach den sogenannten Mehrjahresprogrammen können ausländische Schlüsselinvestoren finanzielle Hilfe aus dem Staatshaushalt erhalten.


  • Mehrjahresprogramme sind Hilfspakete, die für einzelne Investitionen gewährt werden. Die Hilfspakete können aus Direktfinanzierung für eine Investition aus dem Staatshaushalt, Steuerbefreiungen für einen Investor oder Regierungszusagen zur Verbesserung der lokalen Infrastruktur am Investitionsstandort bestehen.


  • Über Mehrjahresprogramme entscheidet der Ministerrat von Polen. Daher richtet sich diese Art der Unterstützung nur an Projekte mit höchster Priorität.


  • Eine Entscheidung über eine öffentliche Hilfe erfolgt aufgrund des nationalen Haushaltsgesetzes und dem Statut des Ministerrats. Von daher darf die durch eine Entscheidung des Ministerrats gewährte Unterstützung für ein Vorhaben höchstens 100 Mio. PLN betragen, da höhere Beträge einer parlamentarischen Anordnung bedürfen.


  • Eine gewährte Unterstützung in Form eines Mehrjahresprogramms muss, was die Höhe staatlicher Hilfe betrifft, Institutionen des Privatsektors gewährt werden und jeweils den polnischen und den EU-Vorschriften entsprechen.






European Section