Arbeitsbeziehungen und soziale Sicherheit: Ausländische Arbeitskräfte

Da Polen 2004 der EU beigetreten ist, sind die rechtlichen Anforderungen für ausländische Arbeitskräfte, die eine Beschäftigung in Polen aufnehmen möchten, unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um EU-Staatsbürger oder Drittstaatler handelt.

Notwendige Formalitäten zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Polen sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:

EU-Staatsbürger Drittstaatler
  • • Anmeldung des Wohnsitzes des EU-Staatsbürgers beim Wojewodenamt, je nach tatsächlichem Aufenthaltsort des EU-Staatsangehörigen in Polen innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft.
Das Verfahren durchläuft 4 Hauptstufen:
  • Einholung eines Gutachtens von den örtlichen Arbeitsämtern und öffentliche Ausschreibung der Stelle – Hauptziel dieses Verfahrens ist die Prüfung, ob keine polnischen Staatsbürger über die erforderliche Qualifikationen verfügen und die durch den Arbeitgeber angebotene Stelle annehmen möchten.
  • Einholen der vorläufigen Arbeitserlaubnis,
  • Beantragung eines Dokuments zur Legalisierung des Aufenthalts des Ausländers in Polen (kann ein Arbeitsvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis sein),
  • Einholen einer endgültigen Arbeitserlaubnis (für bis zu 1 Jahr)
Das gesamte Verfahren kann 3 Monate dauern.