Da Polen 2004 der EU beigetreten ist, sind die rechtlichen Anforderungen für ausländische Arbeitskräfte, die eine Beschäftigung in Polen aufnehmen möchten, unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um EU-Staatsbürger oder Drittstaatler handelt.
Notwendige Formalitäten zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Polen sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:
| EU-Staatsbürger |
Drittstaatler |
- • Anmeldung des Wohnsitzes des EU-Staatsbürgers beim Wojewodenamt, je nach tatsächlichem Aufenthaltsort des EU-Staatsangehörigen in Polen innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft.
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Das Verfahren durchläuft 4 Hauptstufen:
- Einholung eines Gutachtens von den örtlichen Arbeitsämtern und öffentliche Ausschreibung der Stelle – Hauptziel dieses Verfahrens ist die Prüfung, ob keine polnischen Staatsbürger über die erforderliche Qualifikationen verfügen und die durch den Arbeitgeber angebotene Stelle annehmen möchten.
- Einholen der vorläufigen Arbeitserlaubnis,
- Beantragung eines Dokuments zur Legalisierung des Aufenthalts des Ausländers in Polen (kann ein Arbeitsvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis sein),
- Einholen einer endgültigen Arbeitserlaubnis (für bis zu 1 Jahr)
Das gesamte Verfahren kann 3 Monate dauern.
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