Arbeitsbeziehungen und soziale Sicherheit: Arbeitsgesetzgebung

Arbeitsrecht

Die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden im Arbeitsgesetzbuch definiert. Das Arbeitsgesetzbuch umfasst Vorschriften, Gesetze und sonstige verbindliche Regelungen zum Arbeitsrecht. Er regelt auch das Beschäftigungsverhältnis während der Laufzeit des Arbeitsvertrags.

Der Arbeitsvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden. Bei Abschluss eines mündlichen Vertrags muss der Arbeitgeber die Vereinbarungen bezüglich der Art des Vertrags und der Bedingungen der Beschäftigung spätestens an dem Tag der Arbeitsaufnahme schriftlich bestätigen. Änderungen an den Bedingungen des Arbeitsvertrags bedürfen der Schriftform. Der Vertrag sollte folgende Angaben enthalten:
  • Vertragsparteien,
  • Arbeitsort,
  • Art des Vertrags,
  • Datum des Abschlusses,
  • Vergütung,
  • Arbeitszeit,
  • Beginn und eventuell Ende der Beschäftigung.
Der Vertrag kann auch zusätzliche Angaben z.B. zu Lebensversicherung, Konkurrenzverbot, Sozialzulagen enthalten.

Quellen des Arbeitsrechts können auch die zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften geschlossenen Tarifverträge sein. Diese Verträge können günstigere Bedingungen bezüglich der nach dem Arbeitsgesetzbuch oder anderen Vorschriften geregelten Arbeitnehmerrechte enthalten.