Ein Arbeitsvertrag kann gekündigt werden:
- nach Vereinbarung zwischen den Parteien,
- mit einer Kündigungsfrist (auf Grundlage einer durch eine der Parteien erteilten Kündigung unter Wahrung der Kündigungsfrist),
- ohne Kündigungsfrist (auf Grundlage einer durch eine der Parteien erteilten Kündigung ohne Kündigungsfrist),
- bei Ablauf der Dauer, für die er geschlossen wurde,
- am Datum des Abschlusses der Arbeit, auf die er sich bezieht.