Arbeitsbeziehungen und soziale Sicherheit: Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Ein Arbeitsvertrag kann gekündigt werden:
  • nach Vereinbarung zwischen den Parteien,


  • mit einer Kündigungsfrist (auf Grundlage einer durch eine der Parteien erteilten Kündigung unter Wahrung der Kündigungsfrist),


  • ohne Kündigungsfrist (auf Grundlage einer durch eine der Parteien erteilten Kündigung ohne Kündigungsfrist),


  • bei Ablauf der Dauer, für die er geschlossen wurde,


  • am Datum des Abschlusses der Arbeit, auf die er sich bezieht.