Das Sozialversicherungssystem in Polen basiert auf drei Säulen, wie in folgender Abbildung dargestellt:
Rentenanspruch entsteht in Polen bei Erfüllung der folgenden Bedingungen:
- Erreichen des entsprechenden Alters – 60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer,
- Nachweis des Beitragszeitraums – 20 Jahre für Frauen und 25 Jahre für Männer.
In einigen Fällen ist bei Erfüllung bestimmter Kriterien auch ein früherer Renteneintritt möglich.