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Die Vergütung für Arbeiten sollte der geleisteten Arbeit und den für ihre Ausführung erforderlichen Qualifikationen entsprechen und außerdem im Verhältnis zu Umfang und Menge der erbrachten Leistungen stehen. Die Vergütung wird in Polen aufgrund der Arbeitszeit (meist ein Monat, manchmal: Stunden oder Tage) oder Arbeitseinheiten mindestens ein Mal monatlich an einem festgelegten Termin ausgezahlt. Im Jahr 2008 belief sich der gesetzlich garantierte Mindestlohn auf PLN 1126,00 brutto (Gesetzesblatt 2007, Nr. 171, Artikel 1209), während Mitarbeiter im ersten Arbeitsjahr nicht weniger als PLN 900,80 brutto verdienen dürfen (Gesetzesblatt 2002, Nr. 200, Artikel 1679).
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