Arbeitsbeziehungen und soziale Sicherheit: Arbeitszeiten und Regelarbeitszeit

Die Arbeitszeit in Polen entspricht 8 Stunden pro Tag (Tagesstandard) bzw. 40 Stunden pro Woche (Wochenstandard). Der Wochenregelarbeitszeit zusammen mit den Überstunden darf durchschnittlich 48 Stunden während des jeweiligen Abrechnungszeitraums nicht übersteigen. Diese Beschränkung gilt nicht für Mitarbeiter, die einen Betrieb im Namen des Arbeitsgebers leiten.

Die Länge des Abrechnungszeitraums wird durch den Arbeitgeber per Tarifvertrag oder in den Arbeitszeitvorschriften definiert. Die Länge darf 4 Monate nicht überschreiten und darf nur in begründeten Fällen auf 12 Monate erweitert werden.

Außerhalb des nach den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs festgelegten Regelarbeitszeiten ausgeführte Arbeiten gelten als Überstunden. Diese werden in Form einer zusätzlichen Vergütung ausgezahlt oder in Form von zusätzlicher Freizeit abgegolten.

Arbeit an Wochenenden oder an Feiertagen auf Anweisung eines Vorgesetzten gilt ebenfalls als Überstunden, für die der Mitarbeiter Anspruch auf zusätzliche Bezahlung/Freizeit hat.
Die Arbeitszeit von Teilzeitmitarbeitern wird in den einzelnen Arbeitsverträgen geregelt.