Schritt 1:
- Benötigte Zeit: 1 Tag
- Anfallende Kosten: PLN 1.010 Notargebühr + 0,5% für den Betrag über PLN 60.000 + 22% auf die Notargebühr (MwSt.) + 0,5% des Stammkapitals (Gebühr für Rechtsgeschäft)
Die Gründungsurkunde (Aktiengesellschaft) oder die Satzung (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) wird aufgesetzt, ordnungsgemäß unterzeichnet und notariell beglaubigt.
Die Gründungsurkunde einer Aktiengesellschaft sollte folgende Angaben enthalten:
- Name und Sitz der Gesellschaft,
- Art der Tätigkeit,
- Dauer der Gesellschaft, falls beschränkt,
- Höhe des Stammkapitals, vor der Registrierung eingetragenes Kapital, Nennwert der Aktien und ihre Anzahl, Angabe darüber, ob es sich um eingetragene Namens- oder Inhaberaktien handelt,
- Anzahl pro Aktientyp und ggf. mit bestimmten Aktienarten verbundene Rechte,
- Namen und Anschriften der Firmengründer,
- Anzahl der Mitglieder in den Leitungs- und Aufsichtsgremien oder mindestens die Minimal- oder Maximalanzahl und zur Bestellung der Mitglieder befugtes Organ,
- Zeitung/Zeitschrift für die Veröffentlichung von Mitteilungen, falls die Gesellschaft ihre Mitteilung nicht im Gerichts- und Wirtschaftsanzeiger (Monitor Sądowy i Gospodarczy) veröffentlichen möchte.
Die Satzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sollte folgende Angaben enthalten:
- Name und Sitz der Gesellschaft,
- Art der Aktivität,
- Dauer der Gesellschaft, falls begrenzt,
- Höhe des Grundkapitals,
- ob ein Gesellschafter einen oder mehrere Anteile besitzen darf,
- Anzahl und Nennwert der von einzelnen Gesellschaftern gehaltenen Anteile.
Einzahlung des Gründungskapitals
Aktiengesellschaft: mindestens 25% des gesamten Gründungskapitals sollten gedeckt sein.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung: das gesamte Gründungskapital muss gedeckt sein.
Schritt 2:
- Benötigte Zeit: 14 Tage
- Anfallende Kosten: PLN 1000 (Anmeldegebühr) + PLN 500 (Veröffentlichungsgebühr)
Der nächste Schritt besteht in der Abgabe eines Antrags auf Eintragung im Unternehmerregister im Landesgerichtsregister (KRS). Die Anträge sind bei den regionalen Wirtschaftsämtern des Landesgerichtsregisters einzureichen, die für den jeweiligen Firmenstandort zuständig sind. Der durch alle Mitglieder des Verwaltungsrats unterzeichnete Antrag sollte mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:
- Gründungsurkunde oder Satzung,
- Dokumente, mit denen die Leitungsgremien der Gesellschaft bestellt werden mit Angabe der bestellten Gesellschafter. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nur, wenn diese nicht in der Satzung festgelegt wurden,
- eine Erklärung aller Mitglieder des Veraltungsrats darüber, dass die Einlagen zum Gründungskapital durch alle Gesellschafter vollständig vorgenommen wurden (Gesellschaften mit beschränkter Haftung) oder dass die in der Gründungsurkunde vorgesehenen Zahlungen für Aktien oder Sacheinlagen rechtmäßig erfolgt sind (Aktiengesellschaften),
- eine von allen Mitgliedern des Verwaltungsrats unterzeichnete Liste mit den Namen der Gesellschafter (Personen und Firmen) und Anzahl und Nennwert der gehaltenen Anteile (Gesellschaft mit beschränkter Haftung),
- Unterschriftsmuster aller Verwaltungsratsmitglieder, durch einen Notar bestätigt oder persönlich vor dem Gericht geleistet,
- notarielle Urkunden über die Gründung der Gesellschaft und Zeichnung der Aktien (Aktiengesellschaft),
- Empfangsbestätigung für Zahlungen für Aktien, bestätigt durch die Bank oder eine Investitionsgesellschaft. Bei Sachanlagen, die nach der Anmeldung zu leisten sind, eine Erklärung aller Mitglieder des Verwaltungsrats darüber, dass die Einlagen gemäß Gesetz gesichert sind (Aktiengesellschaft).
Zu beachten ist, dass die Möglichkeit besteht, mit dem Antrag auf Registrierung im Unternehmerregister im Landesgerichtsregister (KRS) zusammen auch einen Antrag auf die REGON-Identifikationsnummer (vgl. Schritt 3) und einen Antrag auf Erteilung einer Steueridentifikationsnummer (NIP) (vgl. Schritt 5) zu stellen. Im obigen Fall sind die Wirtschaftsämter des für den Firmenstandort zuständigen Landesgerichtsregisters für die Weiterleitung des REGON-Antrags an das jeweilige Statistikamt und des NIP-Antrags an das Steueramt spätestens 3 Tage nach der Eintragung im Gerichtsregister zuständig. Es ist jedoch ratsam, alle drei Anträge getrennt einzureichen, da in der Praxis dieses Verfahren weniger zeitaufwändig ist.
Die Anmeldung im Landesgerichtsregister (KRS) wird amtlich im Gerichts- und Wirtschaftsanzeiger bekannt gegeben.
Einzelunternehmungen und Gesellschafter von Gesellschaften bürgerlichen Rechts müssen im Geschäftsaktivitätenregister (Ewidencja Działalności Gospodarczej) registriert werden, das vom Vorsteher der Gemeinde (wójt), dem Bürgermeister oder dem Oberbürgermeister geführt wird.
Schritt 3:
- Benötigte Zeit: 1 Tag
- Anfallende Kosten: keine
Innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Notarsurkunde sollte die Gesellschaft das Statistikamt (Urząd Statystyczny) benachrichtigen, um eine REGON-Identifikationsnummer zu erhalten. Jedoch kann der Antrag für die REGON-Identifikationsnummer auch zusammen mit dem Antrag zur Eintragung der Gesellschaft im Landesgerichtsregister (vgl. Schritt 2) gestellt werden. Die REGON-Identifikationsnummer wird durch das für den Firmenstandort zuständige Statistikamt kostenlos und meist sofort erteilt.
Schritt 4:
- Benötigte Zeit: 1 Tag
- Anfallende Kosten: kostenlos (je nach Bank)
Gemäß polnischem Recht muss jede Gesellschaft ein Konto bei einer polnischen Bank unterhalten. Um ein Konto zu eröffnen sollte die Gesellschaft eine REGON-Bescheinigung, die Gründungsurkunde oder die Satzung und die Unterschriftsmuster vorlegen.
Um ein Bankkonto zu eröffnen muss die Gesellschaft ein Siegel mit dem Namen der Gesellschaft führen.
Schritt 5:
- Benötigte Zeit: 3-4 Wochen
- Anfallende Kosten: kostenlos
Um Umsatzsteuer absetzen und Rechnungen ausstellen zu können muss die Gesellschaft eine Steueridentifikationsnummer besitzen (NIP). Die folgenden Dokumente sollten eingereicht werden, um eine Steueridentifikationsnummer einzuholen:
- Gründungsdokument oder Satzung
- Auszug aus dem Landesgerichtsregister
- REGON-Bescheinigung
- Dokumente zur Bestätigung des Eigentums an den Räumlichkeiten oder dem Grundstück, auf dem sich der Firmensitz befindet.
- Bankkontovertrag
Schritt 6:
- Benötigte Zeit: 1 Tag
- Anfallende Kosten: PLN 152
Gleichzeitig mit der Beantragung der Steueridentifikationsnummer kann die Gesellschaft sich für Umsatzsteuerzwecke anmelden. Wenn der Jahresumsatz der Gesellschaft EUR 10.000 übersteigt, muss sie sich als Umsatzsteuerzahler anmelden. Die Gesellschaft muss sich vor der Aufnahme der ersten umsatzsteuerpflichtigen Geschäftsaktivität anmelden.
Eine Gesellschaft, die Waren oder Leistungen innerhalb der Gemeinschaft zu liefern beabsichtigt, muss sich als EU-Umsatzsteuerzahler anmelden.
Schritt 7:
- Benötigte Zeit: 1 Tag
- Anfallende Kosten: kostenlos
Innerhalb von 7 Tagen nach der Einstellung des ersten Mitarbeiters muss die Gesellschaft sich bei der Staatlichen Sozialversicherung als Beitragszahler anmelden.
Die Mitteilung sollte bei dem für den Firmensitz zuständigen Inspektorat der Sozialversicherung erfolgen.
REGON- und NIP-Bescheinigungen sollten dem Antrag auf Staatliche Sozialversicherung beiliegen.
Selbst, wenn derzeit eine Registrierung bei der Staatlichen Sozialversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, nimmt das von der Sozialversicherung verwendete Software-System praktisch keine Eingaben ohne NIP-Nummer an.
Schritt 8:
- Benötigte Zeit: 1 Tag
- Anfallende Kosten: kostenlos
Innerhalb von 30 Tagen nach der Einstellung des ersten Mitarbeiters sollte die Staatliche Arbeitsinspektion benachrichtigt werden. Die Mitteilung sollte Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter, Art, Umfang und Ort der Geschäftstätigkeit enthalten.
Schritt 9:
- Benötigte Zeit: 1 Tag
- Anfallende Kosten: kostenlos
Die Staatliche Hygieneinspektion sollte innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit benachrichtigt werden. Diese Pflicht gilt nicht für Einzelunternehmungen.
Die zuständige regionale Hygieneinspektion sollte über Art, Umfang und Ort der Geschäftstätigkeit unterrichtet werden
Alles aus einer Hand
Derzeit wird nachdrücklich daran gearbeitet, eine Firmengründung in Polen nach dem "Alles aus einer Hand"-Prinzip zu ermöglichen. Einige lokale Behörden wenden diese Methode bereits bei der Anmeldung von Gesellschaften an, die planen, in ihrem Zuständigkeitsgebiet tätig zu sein. Ähnlich bieten immer mehr an dem Prozess der Registrierung einer Gesellschaft in Polen beteiligte Institutionen die Möglichkeit an, die entsprechenden Anträge per Internet einzureichen.