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Unternehmen unterliegen in Polen nur der Körperschaftsteuer als einziger Ertragsteuer. Werden die Gewinne an natürliche Personen ausgeschüttet, so unterliegen sie erneut der Besteuerung (klassisches System). Gesellschafter haben keinen Anspruch auf Anrechnung von auf Unternehmensebene gezahlten Steuern. Die Befreiung bezieht sich auf die indirekte Anrechnung ("underlying tax credit"), die, vorbehaltlich zahlreicher Bedingungen, polnischen Unternehmen gewährt werden kann, die mindestens 75% der Anteile an ausländischen Unternehmen besitzen, die außerhalb der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ihren Sitz haben (vgl. Abschnitt über die Vermeidung der Doppelbesteuerung).
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