|
Transaktionen zwischen verbundenen Parteien sollten nach dem Grundsatz des Abschlusses auf Basis von Marktpreisen erfolgen. Die Steuerbehörden können die Steuerbemessungsgrundlage erhöhen, wenn die zwischen verbundenen Parteien verwendeten Preise von denen abweichen, die zwischen nicht verbundenen Parteien bei einer ähnlichen Geschäftstransaktion verwendet worden wären und wenn die Abweichung zu einer Verlagerung des Einkommens von einem polnischen Steuerzahler zu einer anderen Wirtschaftseinheit erfolgt (gleich ob sie in Polen ansässig ist oder nicht). Das polnische Körperschaftsteuergesetz enthält auch detaillierte Anforderungen für die Dokumentation von Verrechnungspreisen.
Seit dem 1. Januar 2006 konnten Steuerzahler das Verrechnungspreisrisiko durch Anwendung einer Verrechnungspreiszusage (Advance Pricing Arrangement = APA) vermindern. Eine APA ist eine durch das Finanzministerium in Beantwortung eines Antrags eines Steuerzahlers herausgegebene Entscheidung. Auf Grundlage einer solchen Entscheidung muss ein Steuerzahler eine bestimmte Methode bei der Berechnung der für Transaktionen mit verbundenen Einheiten verwendeten Verrechnungspreise verwenden.
|
|