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In Polen gelten der Zollkodex der Gemeinschaft und sonstige EU-Zollvorschriften einschließlich der Zolltarife. Folglich handelt es sich bei den Zöllen um eine durch die Steuerbehörden der verschiedenen Mitgliedstaaten im Namen der EU-Kommission erhobene und verwaltete EU-Abgabe. Sie entsteht, wenn Waren von außerhalb der EU nach Polen oder in ein anderes EU-Land eingeführt werden. Sobald der betreffende Zoll in einem Mitgliedstaat entrichtet wurde, können die eingeführten Waren innerhalb der gesamten Gemeinschaft ohne weitere Zollabgaben frei zirkulieren.
Diese Vorgehensweise beruht auf den Grundsätzen des europäischen Binnenmarktes, der als einer der größten Vorzüge der EU gilt. Nach den obigen Regeln werden auf Waren zwischen Mitgliedstaaten keine Zollabgaben erhoben und es existieren keine Zollkontrollen innerhalb der EU, vorausgesetzt, dass die Waren aus der EU stammen oder, falls dies nicht der Fall ist, sie frei zirkulierbar sind (d.h. Zoll wurde bei der ersten Einfuhr in die EU entrichtet).
Auf Grundlage des EU-Zolltarifs können die Zollsätze zwischen 0% und 16%, je nach Klassifikation der eingeführten Waren, variieren. Bestimmte Waren können einem höheren Satz unterliegen. Weiterhin können einige, aus bestimmten Ländern stammende Waren gemäß Freihandelsabkommen zwischen der EU und diesen Ländern einer Zollvergünstigung oder Zollbefreiung unterliegen.
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