Verbrauchsteuern

Eine Sonderverbrauchsteuer wird auf Produktion, Verkauf, Import und innergemeinschaftlichen Erwerb von "verbrauchssteuerpflichtigen Waren", die im Gesetz über die Verbrauchsteuer aufgeführt sind, erhoben. Dazu gehören (unter anderem) Alkohol, Zigaretten, Benzin, Pkw, Strom und Kosmetika.

Zu beachten ist, dass gemäß einer vom Finanzministerium herausgegebenen Vorschrift für Kosmetika einer Verbrauchssteuer von 0% gilt. Obwohl sie weiterhin als verbrauchsteuerpflichtige Waren gelten, unterliegt der Handel mit Kosmetika damit effektiv keiner Umsatzsteuerlast.

Je nach den betreffenden verbrauchssteuerpflichtigen Waren kann einer von vier verschiedenen Verbrauchsteuersätzen anwendbar sein: a) ein Prozentsatz der steuerlichen Bemessungsgrundlage, b) ein Betrag pro Stück, c) ein Prozentsatz des maximalen Einzelhandelspreises, d) ein Betrag pro Stück und ein Prozentsatz des maximalen Einzelhandelspreises. So liegt z.B. der Verbrauchsteuersatz für Normalbenzin bei PLN 1,565 (ca. EUR 440) pro 1.000 Liter.

Pkw unterliegen folgenden Verbrauchsteuersätzen:
  • 3,1% für Fahrzeuge mit einem Hubraum bis 2000 cm3
  • 13,6% für Fahrzeuge mit einem Hubraum über 2000 cm3.