Immobilien- und Grundsteuer

Die Immobiliensteuersätze werden durch die Gemeinden im Rahmen der im Gesetz über Kommunalsteuern und –abgaben festgelegten Grenzen erhoben.

Im Jahr 2008 unterliegen für gewerbliche Zwecke genutzte Grundstücke einem Höchstsatz von PLN 0,71 (ca. EUR 0,20)/ qm, während für gewerblich genutzte Gebäude ein Höchstsatz von PLN 19,01 (ca. EUR 5,30)/qm gilt.