Ebenso wie in allen anderen EU-Ländern wird in Polen eine Umsatzsteuer erhoben Umsatzsteuer wird auf die Lieferung der meisten Waren und Leistungen berechnet. Unternehmen, die Aktivitäten ausüben, die der Umsatzsteuer unterliegen, müssen sich im Steuerzahlerregister anmelden und monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.
Generell gilt die Umsatzsteuer für die meisten Unternehmen nicht als Steuerlast, da sie an die Verbraucher weitergegeben werden kann. Da auch Geschäftskunden diese Last weitergeben können, lasten die Kosten letztendlich auf den nicht gewerblichen Nutzern von Waren und Leistungen. Dies geschieht über den Mechanismus der Umsatzsteuerberechnung. Der obige Mechanismus gestattet, mit einigen Ausnahmen, den Abzug der Vorsteuer (die im Preis der erworbenen Waren enthalten ist), vorausgesetzt, dass die unternehmerische Einheit als USt.-Zahler registriert ist. Detaillierte Regeln zur polnischen Umsatzsteuer sind unten aufgeführt.
Geltungsbereich der Umsatzsteuer
Polnische Umsatzsteuer gilt für die folgenden Aktivitäten:
- Lieferungen von Waren und Leistungen innerhalb von Polen,
- Export von Waren außerhalb des EU-Gebiets,
- Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern,
- innergemeinschaftliche Warenlieferungen (z.B. "Export" von Waren in EU-Länder),
- innergemeinschaftlicher Erwerb von Waren (z.B. "Import" von Waren aus EU-Ländern).
Umsatzsteuersätze
Umsatzsteuersätze sind 22% (Normalsatz), 7%, 3%, 0% und steuerbefreit. Der Normalsatz von 22% gilt generell für alle Lieferungen von Waren und Leistungen, mit Ausnahme von solchen, die unter spezielle Umsatzsteuerbestimmungen fallen, nach denen andere Sätze oder Behandlungen vorgesehen sind.
Lieferungen, die unter den verminderten Satz von 7% fallen, sind u.a. Lieferungen von pharmazeutischen Produkten und Personenbeförderungsleistungen. Weiterhin gilt der Satz von 7% für Bereitstellung, Bau, Sanierung und Umbau von Wohnungen mit einer Fläche bis 150 qm und Häuser mit einer Fläche von bis zu 300 qm. Falls ein Wohnbau diese Grenzen überschreitet, wird die Fläche bis zu den Obergrenzen mit 7% besteuert, während der Normalsatz von 22% für die darüber hinausgehende Fläche gilt. Jedoch ist die Bereitstellung von Wohnungen oder Häusern auf dem Gebrauchtimmobilienmarkt von dieser Umsatzsteuer befreit.
Lieferungen bestimmter landwirtschaftlicher Produkte unterliegen einer Umsatzsteuer von 3%. Weiterhin gilt für bestimmte Aktivitäten ein Nullsteuersatz, z.B. der Export von Waren in Länder außerhalb der EU sowie der internationale Warenverkehr (z.B. Transport in und von Ländern außerhalb der EU). Unter die Umsatzsteuerbefreiung fallen (ohne darauf beschränkt zu sein) bestimmte Finanzdienstleistungen (z.B. Bankdienstleistungen) sowie Versicherungs- und Bildungsleistungen. Zahlreiche Leistungen unterliegen, wenn sie einem ausländischen Kunden erbracht werden, keiner polnischen Umsatzsteuer, während ein polnischer Umsatzsteuerzahler die in Verbindung mit der Erbringung solcher Leistungen gezahlte Vorsteuer in Abzug bringen kann.
Umsatzsteuerberechnung
Gemäß der grundlegenden Umsatzsteuerregel entspricht die fällige (an das Finanzamt abführbare) Umsatzsteuer der Umsatzsteuer auf das Ergebnis abzüglich der bereits auf den Einsatz gezahlten Vorsteuer. Diese Vorsteuer kann von der Umsatzsteuer auf das Ergebnis in Abzug gebracht werden, wenn der Umsatzsteuerzahler eine Rechnung für erworbene Waren oder Leistungen erhält. Jedoch kann diese Vorsteuer nur in Abzug gebracht werden, wenn die erworbenen Waren mit den umsatzsteuerpflichtigen Aktivitäten des Steuerzahlers verbunden sind. Weiterhin ist die Abzugsfähigkeit von Vorsteuer beim Kauf bestimmter Waren und Leistungen beschränkt. So sind z.B. nur 60% der Vorsteuer beim Kauf eines Pkw abzugsfähig und der Abzug darf PLN 6.000 (ca. EUR 1.680) pro Fahrzeug nicht übersteigen.
Vorbehaltlich zahlreicher Bedingungen kann sich die Umsatzsteuer des Lieferanten auf das Ergebnis reduzieren, wenn Forderungen aus umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen uneinbringlich werden. In diesen Fällen muss die andere an der Transaktion beteiligte Partei die Vorsteuer entsprechend mindern oder, falls dies nicht ausreicht, die Umsatzsteuer auf das Ergebnis erhöhen.
Strafsteuer
Wenn die Steuerbehörden nachweisen können, dass ein Steuerzahler eine Umsatzsteuer-Voranmeldung unter Angabe einer zu niedrig angesetzten Umsatzsteuerschuld oder einer zu hoch angesetzten Vorsteuer eingereicht hat, kann eine Strafsteuer in Höhe von 30% auf Grundlage dieses zu niedrig (zu hoch) angesetzten Betrags erhoben werden.
Erstattungen
Das polnische Umsatzsteuergesetz sieht direkte Erstattungen vor, wenn die (abzugsfähige) Vorsteuer die Umsatzsteuer auf das Ergebnis übersteigt.
Weiterhin bestehen Regelungen über die Erstattung von Umsatzsteuer für ausländische Unternehmen, die Waren und Leistungen von polnischen Umsatzsteuerzahlern beziehen sowie Mehrwertsteuererstattungen für ausländische Touristen. In beiden Fällen müssen zahlreiche Bedingungen erfüllt sein, um die Erstattung zu erhalten. Insbesondere sind Erstattungen nur an in anderen Ländern, in denen eine Umsatzsteuer existiert, ansässige Personen und in denen in Polen ansässige Personen Anspruch auf eine Erstattung der Umsatzsteuer haben (Gegenseitigkeitsregel), möglich.