Sonderwirtschaftszonen (Specjalne Strefy Ekonomiczne oder SWZ) sind gesonderte Gebiete in ausgewählten Regionen Polens, die zur Ausübung der Geschäftstätigkeit unter Vorzugsbedingungen vorgesehen sind. Der Zweck der Schaffung solcher besonders bevorzugten Gebiete bestand darin, die wirtschaftliche Entwicklung bestimmter Regionen des Landes durch eine Verbesserung ihrer Attraktivität für neue Investitionen zu beschleunigen.
Derzeit gibt es in Polen 14 Sonderwirtschaftszonen. Sie unterscheiden sich hinsichtlich Fläche, Lage, Art, Bewirtschaftungsbedingungen sowie der technischen oder Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastruktur. Verwaltet werden die Zonen durch Gesellschaften, die jeweils dem Schatzministerium oder der Kommunalverwaltung gehören. Die SWZ wurden 1996 – 1998 auf eine Dauer von 20 Jahren gegründet. Die meisten Zonen wurden in diesem Jahr 10 Jahre alt.
Sonderwirtschaftszonen: facts & figures
Der Funktionsmechanismus der Zonen beruht auf der Möglichkeit der Einkommens-/Körperschaftssteuerbefreiung für Unternehmer, die neue Investitionen in den SWZ-Gebieten tätigen. Als zusätzlicher Anreiz für Unternehmer mag auch die für Investitionszwecke in den Zonen vorbereitete Infrastruktur dienen.
Die Grundvoraussetzung für die Steuerbefreiung in den SWZ besteht in der Vornahme einer neuen Investition durch das Unternehmen, wodurch ein bestimmter Betrag an Investitionsausgaben eingegangen und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Höhe der Steuerbefreiung hängt vom Wert der Investitionsausgaben des Unternehmers oder den Zweijahresarbeitskosten für die durch den Unternehmer im Rahmen der vorgenommenen Investition eingesetzten Arbeitskräfte ab. Die Grenze für die öffentliche Förderung (einschließlich Steuerbefreiung) wird als Prozentsatz der Investitionsausgaben (oder den Zweijahresarbeitskosten, falls diese höher sind) ermittelt. Je nach Region beträgt die Grenze 30%, 40% bzw. 50%. Im Falle von kleinen und mittleren Unternehmen kann der Satz um 20% bzw. 10% erhöht werden.
Die speziellen Vorschriften zur Errichtung von SWZ enthalten bestimmte Grundsätze zur Definition einer neuen Investition, Schaffung neuer Arbeitsplätze und den Bedingungen der zur Berechnung der Zuschussgrenze zu berücksichtigenden Kosten. Es sollte jedoch betont werden, dass die Mindesthöhe einer Investition, an der ein Anspruch auf öffentliche Förderung in einer SWZ besteht, EUR 100.000 beträgt.
In besonderen Fällen können auch Grundstücke des Investors in die Zone aufgenommen werden. Dennoch müssen dafür wichtige wirtschaftliche Voraussetzungen vorliegen, nach denen der Unternehmer praktisch höhere Anforderungen erfüllen muss als dies bei einer Investition in einem Gebiet der Fall wäre, auf dem bereits eine SWZ eingerichtet wurde.
Die formelle Grundlage für Steuerbefreiungen wegen Geschäftstätigkeit in einer SWZ ist die Erteilung einer Genehmigung zur Geschäftstätigkeit in einer SWZ. Diese Genehmigung wird durch das Wirtschaftsministerium über den Verwalter der bestimmten Zone erteilt.
In der Genehmigung wird der Gegenstand der Geschäftstätigkeit (nach der polnischen Klassifikation der Waren und Dienstleistungen) festgelegt, deren Einnahmen von der Einkommensteuer befreit sein sollen, sowie die einzelnen Bedingungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung durch den jeweiligen Unternehmer (insbesondere, was die Anzahl der neuen Arbeitsplätze und den Wert der Investitionsausgaben betrifft). Die Vorschriften, mit denen die Aktivitäten der bestimmten Zonen festgelegt werden, geben die Arten von Geschäftstätigkeiten vor, für die Genehmigungen erteilt werden.
Ein in einer SWZ tätiger Unternehmer ist in keiner Weise bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeiten außerhalb der SWZ oder seiner Aktivität außerhalb des Genehmigungsumfangs eingeschränkt. Es ist jedoch zu beachten, dass die Gewinne aus solchen anderen Tätigkeiten keiner Einkommensteuerbefreiung unterliegen
Sollte der Unternehmer die in den Zonenvorschriften festgelegten Anforderungen erfüllen, hat der Unternehmer ab dem Monat, in dem ihm die Investitionsausgaben anfallen – in dem Zeitraum ab dem Datum des Erhalts der Genehmigung bis zu dem Datum der vollen Ausschöpfung der Grenze für die öffentlichen Zuschüsse oder dem Ablauf der Genehmigung - das Recht auf Einkommensteuerbefreiung. Die Genehmigungen erlöschen mit dem Ablauf der Zeit, für die die Zone eingerichtet wurde. Obwohl die Termine in den einzelnen Zonen leicht variieren können, wird allgemein davon ausgegangen, dass SWZ in Polen bis 2017 bestehen werden.